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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Finanzspritze vom Chef, auf die viele festangestellte Mitarbeiter einen Anspruch haben. Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld.

Wie viel VL einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern beispielsweise 40 Euro jeden Monat. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie und im Kfz-Gewerbe West erhalten 26,59 Euro monatlich, Beamte hingegen nur 6,65 Euro (Stand April 2011).

Mitarbeiter bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt, es muss in einen Sparvertrag fließen. Der Sparvertrag läuft normalerweise sechs Jahre. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens nach sieben Jahren kann der VL-Sparer über sein Geld verfügen.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und auch Auszubildende haben Anspruch auf VL. Teilzeitbeschäftigte erhalten sie meist nur anteilig. Angestellte haben oft erst nach ihrer Probezeit Anspruch auf VL. Freie Mitarbeiter, Selbstständige oder Rentner bekommen keine vermögenswirksamen Leistungen.

Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?

Die detaillierten Einzelheiten zu vermögenswirksamen Leistungen sind zumeist Bestandteil des gültigen Tarifvertrages. Weitere Informationen erteilt i. d. R. die Personalstelle oder Betriebsrat.

Wie können vermögenswirksame Leistungen angelegt werden?

Verschiedene Anlageformen können für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden. In Frage kommen z. B. Bausparverträge, Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds.

Staatliche Förderungen - die so genannte Arbeitnehmersparzulage - erhalten Anleger aber nur bei Bausparverträgen und Sparplänen mit Investmentfonds.

Was ist zu tun, um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet (Tarifvertrag, Personalstelle, Betriebsrat).

Sobald geklärt ist, ob entsprechende Leistungen angeboten werden, schließt der Arbeitnehmer selbstständig bei einem Anbieter seiner Wahl einen Sparvertrag ab und legt die entsprechende Bescheinigung beim Arbeitgeber vor.

Können Teile des Lohns zusätzlich für einen VL Sparvertrag genutzt werden?

Ja, das ist möglich und auch dann empfehlenswert, wenn die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers so gering ausfallen, dass die Mindestanlagesummen für einen Sparvertrag nicht erreicht werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zusätzlich die staatliche Förderung zu erhalten?

Entscheidend für die staatliche Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage ist die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens. Beträgt es bei Alleinstehenden höchstens 20 000 Euro und bei Ehepaaren nicht mehr als 40 000 Euro, erhalten VL-Sparer die Sparzulage.

Wie hoch ist die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage?

Es gelten folgende Regeln: Wer die Einkommensgrenzen unterschreitet und seine VL in Aktienfonds investiert, bekommt eine Zulage in Höhe von 20 Prozent auf die jährlich eingezahlten Beiträge.

Die maximal geförderte Anlagesumme pro Jahr beträgt bei Investmentfonds 400 Euro. Die maximale Förderung beträgt bei Fondssparplänen also 80 Euro pro Jahr (20 % von 400 Euro).

Wie erhält man die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage müssen Anleger jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragen. Dazu müssen Anleger eine Bescheinigung des Geldinstituts der Anlage N Ihrer Steuererklärung hinzufügen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Wie lege ich vermögenswirksame Leistungen über Fondspower.de an?

Eröffnen Sie einfach ein Depot - wahlweise bei der ebase oder der Frankfurter Fondsbank (FFB).

Tragen Sie in der Rubrik "Vermögenswirksame Leistungen" alle relevanten Angaben ein und senden die vollständig ausgefüllten Formulare an unsere Postadresse. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten diese dann weiter.

Wenige Tage später erhalten Sie per Post eine Bestätigung über die Eröffnung eines Depots für vermögenswirksame Leistungen, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dieser weiß dann, wohin die vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen sind.

Wie hoch ist der Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei VL Sparplänen über Fondspower.de?

Klare Antwort: Wir rabattieren alle VL Sparverträge mit Investmentfonds mit 100 % auf den jeweiligen Ausgabeaufschlag!

Eine Liste aller Investmentfonds, die für VL zugelassen sind, senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

 
 
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